Was hat das Römische Recht mit mir zu tun? Warum wird dieses Fach noch immer im Rahmen eines Jusstudiums gelehrt?
Antworten auf diese und andere Fragen erhielten Schüler und Schülerinnen der 7. und 8.Klassen im Rahmen eines Workshops zum Römischen Recht am 14.3.2024.
Für diese Veranstaltung konnte Frau MMag.a Dr.in Marlene Peinhopf von der Karl Franzens-Universität Graz (Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen/Fachbereich Römisches Recht) gewonnen werden, die ihren Zuhörern und Zuhörerinnen wichtige Einblicke in das Römische Recht ermöglichte: Vieles, das im modernen Rechtsempfinden geläufig ist, geht auf das sogenannte Corpus Iuris Civilis, einer Sammlung juristischer Texte aus dem 6.Jh. n.Chr., zurück.
Immerhin bestätigen noch in modernen Strafprozessen gültige Grundsätze wie in dubio pro reo („Im Zweifel für den Angeklagten“) den langanhaltenden Einfluss des antiken Rom. Am Ende des Workshops bleiben zwei bedeutende Erkenntnisse: Das römische Recht hat eine grundlegende Bedeutung im Rahmen des Jusstudiums und Lateinkenntnisse bereits vor der Inskription dieses Studiums sind von unschätzbarem Wert.