Seit etwa drei Jahren beteiligt sich das Gymnasium Knittelfeld am Projekt „I.U.S. – Interaktion Universitäten Schulen. Das Römische Recht jenseits der Wissenschaft“, das vor allem Lateinschülerinnen und Lateinschülern in Form von Workshops die Gelegenheit bietet, einen ersten Einblick in den Bereich des Römischen Rechts zu erhalten. Mittlerweile hat sich dieses Projekt, das seinen Ausgang in Italien genommen hat, auch in Österreich etabliert und vor allem am Gymnasium Knittelfeld Interesse und Aufmerksamkeit erlangt. Die ersten Ergebnisse der Workshop-Aktivitäten am Gymnasium sind in eine Internetpublikation gemündet worden, die 2024 von ELR („European Legal Roots“), einem in Italien beheimateten, international tätigen Netzwerk aus Romanistinnen und Romanisten, veröffentlicht worden ist (https://europeanlegalroots.weebly.com/).
Koordiniert wird dieses Projekt von der am Institut für Rechtswissenschaftliche Grundlagen/Fachbereich Römisches Recht an der Universität Graz tätigen Frau MMag.a Dr.in Marlene Peinhopf, die am 23.10.2025 bereits zum dritten Mal für einen Workshop zum Thema „Römisches Recht“ gewonnen werden konnte.
Dabei wurden folgende Fragen diskutiert: Was hat das Römische Recht mit mir zu tun? Warum wird dieses Fach noch immer im Rahmen eines Jus-Studiums gelehrt? Wie kann Latein zur Internationalisierung beitragen? Antworten auf diese und zahlreiche weitere Fragen erhielten die Lateinschülerinnen und Lateinschüler der 7. und 8. Klassen. Vieles, das in modernen (Zivil-)Rechtsordnungen nicht wegzudenken ist, geht auf das sogenannte Corpus Iuris Civilis, eine Sammlung juristischer Texte aus dem 6. Jh. n. Chr., zurück. Diese Einflüsse reichen von Grundbegriffen wie etwa Besitz und Eigentum über konkrete Vertragstypen bis hin zu relevanten juristischen Argumentationstechniken. Immerhin belegen noch in modernen Strafprozessen gültige Grundsätze wie zum Beispiel in dubio pro reo („Im Zweifel für den Angeklagten“) den langanhaltenden Einfluss des römischen Rechtsdenkens.
Am Ende des Workshops blieben zwei bedeutende Erkenntnisse: Das römische Recht hat eine grundlegende Bedeutung im Rahmen des Jus-Studiums, und Lateinkenntnisse sind bereits vor der Einschreibung an einer Universität von unschätzbarem Wert.
Prof. MMag. Dr. Markus Handy

























